Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Zwischen dem Halter der in Betreuung gegebenen Katze und der Katzenpension Mäuseloch wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Bestandteil jedes Betreuungsvertrages sind die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jeder Halter, der mit der Katzenpension Mäuseloch einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

2. Leistungsinhalt

Die Katzenpension Mäuseloch garantiert für die Dauer des Aufenthaltes eine tierschutzgerechte Unterbringung der Katze, ausreichend Bewegungsmöglichkeit im Innen- und Außenbereich, Beschäftigung und Zuwendung, Trockenfutter und Wasser, sowie bei Bedarf tierärztliche Versorgung.

3. Aufnahmebedingungen

Es werden nur gesunde Katzen aufgenommen. Der Halter muss einen gültigen Impfschutz für Katzenseuche und Katzenschnupfen anhand des Impfausweises nachweisen. Dieser wird für die Zeit des Aufenthaltes in der Pension abgegeben und dort hinterlegt. Falls die Katze eine mehrjährige Schutzimpfung erhalten hat, so bedarf es einem tierärztlichen Gesundheitszeugnis, welches nicht älter als 12 Monate ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Katzen nicht aufgenommen werden, wenn der Gesundheitszustand der Katze eine Übertragung von Krankheiten auf andere Pensionsgäste erwarten lässt bzw. kein gültiger Impfschutz nachgewiesen werden kann. Wird bei der Ankunft oder während des Aufenthalts ein Befall von Parasiten bei der Katze festgestellt, wird sie mit einem entsprechenden Mittel behandelt. Die Katze muss bei Abgabe kastriert sein. Unkastrierte Katzen werden nur nach Absprache aufgenommen. Der Halter ist verpflichtet, alle Besonderheiten, Krankheiten und sonstige Informationen zur Katze mitzuteilen und gegebenenfalls Medikamente sowie tierärztliche Bescheinigungen und Medikationsempfehlungen bei Abgabe mitzubringen.

4. Tierärztliche Behandlung

Der Tierhalter gibt hiermit die Erlaubnis, dass bei krankheitsbedingten Notsituationen jederzeit ein von der Katzenpension Mäuseloch gewählter Tierarzt aufgesucht werden darf. Die dabei entstehenden Kosten übernimmt vollständig der Katzenhalter. Pro Tierarztbesuch berechnen wir dem Tierhalter eine Pauschale von 30,- €. Der Halter wird unverzüglich informiert, falls bei seinem Tier gesundheitliche oder psychische Auffälligkeiten auftreten.

5. Bringen und Abholen

Die Öffnungszeiten sind der Internetseite der Katzenpension Mäuseloch zu entnehmen. Die Katzenpension Mäuseloch behält sich Änderungen der Öffnungszeiten vor. Erscheint ein Tierhalter außerhalb der Öffnungszeiten, so hat er kein Recht auf Annahme oder Herausgabe seines Tieres.

6. Verlängerung eines Aufenthaltes

Verlängert sich der Aufenthalt der Katze über den gebuchten Zeitraum hinaus, wird eine sofortige Mitteilung in Text- oder Schriftform fällig. Es besteht kein Recht auf Verlängerung des Aufenthalts, dies richtet sich nach Verfügbarkeit der Zimmer.

Sollte die Katze binnen 10 Tage nach gebuchtem Aufenthalt nicht abgeholt werden und gleichzeitig keine Absprache seitens des Halters der Katze oder von ihm Bevollmächtigter mit der Katzenpension Mäuseloch erfolgt sein, so gehen automatisch alle Eigentumsrechte an dem Tier an den Betreiber der Pension.

7. Zahlung

Die aktuellen Preise beinhalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer und sind der Internetseite der Katzenpension Mäuseloch zu entnehmen. Die Katzenpension Mäuseloch behält sich Änderungen der Preise vor. Die reservierten Tage werden vollumfänglich als ganzer Tag abgerechnet. Der Anreisetag als auch der Abreisetag gelten dabei als vollständige Tage. Bei vorzeitiger Abholung, unabhängig der Ursache, kann keine anteilige Erstattung oder Gutschrift geltend gemacht werden. Die Bezahlung des gebuchten Aufenthalts erfolgt immer bei Übergabe der Katze in bar.

8. Stornierung

Stornierungen müssen in Textform (E-Mail, WhatsApp, SMS o.ä.) oder Schriftform erfolgen. Im Falle einer Stornierung eines gebuchten Aufenthalts fallen Stornokosten an.

• Kategorie 1 – bis 42 Tage vor Aufenthalt: kostenlos
• Kategorie 2 – zwischen 42 und 28 Tage vor Aufenthalt: 30%
• Kategorie 3 – zwischen 27 und 14 Tage vor Aufenthalt: 50%
• Kategorie 4 – zwischen 13 und 7 Tage vor Aufenthalt: 70%
• Kategorie 5 – ab dem 6. Tag vor Aufenthalt oder Nichterscheinen: 100%

9. Haftung

Die Aufnahme und Betreuung erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr des Halters der Katze. Die Katzenpension Mäuseloch haftet nicht für Allergien, Verletzungen des Bewegungsapparates und eventuelle Folgeschäden, Parasitenbefall, Übertragung von Infektionen während des Aufenthalts. Trotz Einzelhaltung und umfangreichen Hygienemaßnahmen kann der Aufenthalt und der damit verbundene Stress Vorerkrankungen der Katze reaktivieren. Sollte ein Parasitenbefall nach Abholung aus der Pension festgestellt werden, empfehlen wir eine entsprechende Behandlung der Katze. Die Pension kann durch die natürlich belassenen Außengehege nicht garantieren, dass es zu keiner Übertragung von Parasiten durch Wildtiere, z.B. Igel, Mäuse die außerhalb der Pension leben, kommt und kann deshalb für einen Befall nicht haftbar gemacht
werden. Bei Tod des Tieres besteht kein Schadensersatzanspruch, ausgenommen sind Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit durch die betreuenden Personen.

10. Allgemeines

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Pensionsvertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet eine ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel des Vertrages am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.
Stand 01.01.2026